Schwerer Anhänger PKW
Führerscheinklasse BE (schwerer Anhänger zu PKW):
Bei Transporten von z. B. Bootsanhängern, Pferdeanhängern oder Wohnwagen ist ein „E zu B Führerschein” nötig, wenn
- die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtmaßen (PKW und Anhänger) 3,5 Tonnen überschreitet oder
- die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges überschreitet.
Voraussetzungen bei Vorbesitz der Führerscheinklasse B:
- Fahrschulbesuch
- theoretische und praktische Führerscheinprüfung
E zu B Führerschein aufgrund Vorbesitz der Führerscheinklasse F (Zugmaschinen, Traktor):
Voraussetzungen:
- Besitz Führerschein Klasse F seit mindestens 3 Jahren
- nur praktische Führerscheinprüfung ohne Computerprüfung
Neue Führerscheinklasse Code 96
berechtigt zum Lenken von schweren Anhängern, jedoch darf die Summe beider höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht höher als 4.250 kg betragen. Gleiche Ausbildung wie bei BE, jedoch ohne Prüfung.