Klasse B
Vollausbildung:
bei der Vollausbildung in unserer Fahrschule werden neben dem Theoriekurs sämtliche Fahrstunden, die du bis zu deinem Prüfungsantritt benötigst, mit einem Fahrschulauto und einem Fahrlehrer absolvierst. Die Prüfungsfahrt machst du mit dem bekannten Fahrschulauto und deinem Fahrlehrer.
Duale Ausbildung - Übungsfahrten:
Mit 1.1.2006 wurde die § 122-Ausbildung (Übungsfahrt) überarbeitet. Es ist nun auch bei diesem Ausbildungssystem erforderlich, dass vom Führerscheinbewerber nach der Vor- und Grundschulung (siehe Diagramm) und einer theoretischen Einweisung der Begleiter 1.000 km mit Fahrtenprotokoll zurückgelegt werden.
Nach diesen erfolgt eine Beobachtungsfahrt. Die Perfektionsschulung (Nachtfahrt, Überholen, Tunnelfahrt, Autobahnfahrt ...) erfolgt dann wieder mit dem Fahrlehrer. Dann gibt es noch die Prüfungsvorbereitung, um die Prüfung bestens vorbereitet bestehen zu können.
Auch die Vollausbildung wurde geändert. Es ist nunmehr so, dass KEINE fixe Stundensätze vorgeschrieben sind. Lediglich die Vor-, Grund- und die Perfektionsschulung sind vorgegeben (siehe Diagramm).
Die Anzahl der Lektionen in der Hauptschulung sind vom Geschick des Kandidaten abhängig. In dieser Hauptschulung sind zu erlernen: Überholen, Fahrstreifenwechsel, Autobahn- und Tunnelfahrten, Einparken,...
Somit ist x eine variable Größe. Sie darf keinesfalls null sein und sollte bei korrekter Ausbildung zumindest 2 Einheiten oder mehr betragen. Eine weitaus geringere Stundenanzahl würde keiner verantwortungsvollen Ausbildung gleichkommen (Geiz auf Kosten der Ausbildung?).
Unsere Statistik der Durchkommer bei der praktischen Prüfung über die Jahre beweist, dass wir im Spitzenfeld liegen.