Klasse F
berechtigt zum Lenken von
- Zugmaschinen
- Motorkarren
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmaße und
seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht. - berechtigt zum Lenken von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Gewichtsgrenze für das Zugfahrzeug gibt es keine, der Anhänger allerdings darf maximal 3.500 kg höchst zulässige Gesamtmaße aufweisen.
- Sonderkraftfahrzeuge