Klasse C (LKW)
berechtigt zum Lenken
- aller Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zul. Gesamtmaße von mehr als 3.500 kg sowie Sonderkraftfahrzeuge
- und unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs, wenn die Lenkerberechtigung für die Klasse C gem. § 65 KFG 1967 erteilt wurde, oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer Lenkerberechtigung für die Klasse C ist und die Fahrt aufgrund außergewöhnlicher Umstände stattfindet.
Mit Kraftwagen der Klasse C dürfen leichte Anhänger (bis 750 kg h. z. Gg.) gezogen werden.