Weiterbildung C95

Alle LKW-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 ihre Lenkerberechtigung erworben haben und ihren Führerschein berufsmäßig brauchen (wenn auch nur gelegentlich) sind verpflichtet, eine regelmäßige Weiterbildung zu besuchen. Man muss alle 5 Jahre Schulungen im Ausmaß von insgesamt 35 Stunden nachweisen können. Idealerweise findet diese Weiterbildung in 5 Modulen à 7 Stunden statt.

Somit müssen diese gewerblichen LKW-Lenker bis zum 10.09.2014 ihre 35 Stunden Pflichtunterricht vorlegen können, dann erfolgt der Eintrag „C 95“ durch die Behörde in den Führerschein.

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